Ihr Anwalt für Erb- und Pflichtteilsverzicht in Nürnberg
Der Erbverzicht führt dazu, dass die verzichtende Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Der Pflichtteilsverzicht betrifft hingegen lediglich den Pflichtteilsanspruch und kann häufig im Rahmen einer Abfindungsregelung vereinbart werden. Beide Vereinbarungen bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung.
Ich unterstütze Mandanten insbesondere bei:
Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung ist entscheidend, um spätere Anfechtungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Erbschaftsteuer entsteht bei jedem Vermögensübergang von Todes wegen sowie bei bestimmten Schenkungen zu Lebzeiten. Die steuerliche Belastung hängt dabei insbesondere vom Verwandtschaftsgrad, den Freibeträgen sowie der Bewertung des Vermögens ab.
Ich unterstütze Mandanten insbesondere bei:
Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Planung ist entscheidend, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden und Vermögen effizient zu übertragen.
In der Praxis sind Erb- und Pflichtteilsverzichte häufig Teil umfassender Nachfolgekonzepte, insbesondere bei größeren Vermögen oder Unternehmensnachfolgen. Dabei müssen die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden.
Ich entwickle gemeinsam mit Mandanten rechtssichere und individuelle Lösungen, die sowohl familiäre als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und langfristige Konflikte vermeiden.
Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein wirkungsvolles, aber auch komplexes Gestaltungsinstrument. Deshalb lege ich Wert auf eine verständliche, strukturierte und lösungsorientierte Beratung, die rechtliche Sicherheit schafft und individuelle Interessen berücksichtigt.
Gemeinsam entwickeln wir eine nachhaltige und rechtssichere Lösung für Ihre Nachfolgeplanung.
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Sie haben Fragen zu einem Erb- oder Pflichtteilsverzicht oder möchten Ihre Nachfolge rechtssicher gestalten? Ich unterstütze Sie kompetent und zuverlässig bei allen Fragen rund um den Erb- und Pflichtteilsverzicht.
Vertrauen, Kompetenz und Engagement stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Die Zufriedenheit meiner Mandanten spiegelt sich in ihren Bewertungen wider – in Kürze finden Sie hier die Erfahrungen, die andere Mandanten mit meiner Kanzlei gemacht haben.
Bettina BermuthTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Nowack uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich wurde in arbeitsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Angelegenheiten mehrfach sehr kompetent und professionell beraten und vertreten. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, schnelle Erreichbarkeit und verständliche Einschätzung der Situation. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung! Poisenivy TabiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen. Er hat mich bei der Prüfung meiner Arbeitszeugnisse unterstützt, meinen Anwalt im Zusammenhang mit der H&M-Geschäftsaufgabe fachlich begleitet und mir geholfen, ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. Kompetent, zuverlässig und immer hilfsbereit – vielen Dank! Thomas GrimmTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Nowack hat das bestmögliche und darüber hinaus bei der Einigung des aufhebungsvertrag rausgeholt. Auch in anderen Bereichen hat er mir immer mit Rat und Tat weitergeholfen. Bin mit seiner fachlichen Kompetenz überaus zufrieden! Brit OrtleppTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hr. Nowack ist ein großartiger Anwalt, der mich sehr gut ggü. meinem Arbeitgeber vertreten hat. Er überzeugt mit Fachkompetenz und Menschlichkeit. Dank ihm konnte eine außergerichtliche Einigung zu meiner vollsten Zufriedenheit erreicht werden. Die Zusammenarbeit war stets unkompliziert, zügig und absolut zuverlässig. Absolute Empfehlung!Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
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